Die Höhe des Honorars beträgt 100,- pro Einheit (gilt auch für das Erstgespräch). Im Normalfall wird die Honorarnote via Überweisung binnen 14 Tagen beglichen. Psychologische Leistungen sind gemäß §6 Abs.1 Z 19 UStG umsatzsteuerbefreit.
Rückerstattung
Ein Termin kann bis zu 48 Stunden vor der vereinbarten Zeit per Mail, SMS oder telefonisch absagen. Bei kurzfristiger Absage (< 48 Stunden) oder nicht Erscheinen muss die Einheit verrechnet werden.
Seit dem 01.01.2024 wurde die klinisch-psychologische Behandlung ins ASVG (Allgemeine Sozialversicherungsgesetz) aufgenommen, wodurch eine Teilrefundierung, möglich wird.
Mit folgenden Rückerstattungen können Sie rechnen:
ÖGK: € 33,70
SVS: € 45,00
BVAEB: € 46,60
Dazu muss vor der zweiten Einheit durch den Hausarzt bzw. die Hausärztin oder einen Facharzt bzw. eine Fachärztin eine Bestätigung eingeholt werden (siehe Angebot - Ablauf).
Häufig gestellte Fragen
Dauer
Die klinisch-psychologische Behandlung wird in Einheiten (= EH) vereinbart und verrechnet. Eine Einheit beträgt 50 Minuten. Die Honorarnote wird aliquot zur Behandlungsdauer ausgestellt.
Frequenz
Die Häufigkeit der Einheiten wird individuell vereinbart. Die Rahmenbedingungen werden bei einem Erstgespräch geklärt. Üblicherweise finden die Einheiten wöchentlich, zweiwöchentlich oder einmal im Monat statt.